Nachhaltigkeit
Die ZBM und die unter ihrem Dach vereinten städtischen und stadtnahe Gesellschaften sehen sich in besonderer Verantwortung, ihre Geschäftsaktivitäten nachhaltig zu gestalten, sie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung an ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten auszurichten und diese Prinzipien in alle Prozesse des unternehmerischen Handelns zu integrieren.
Nachhaltigkeitsbericht
Der Nachhaltigkeitsbericht des ZBM-Konzerns beleuchtet das Thema Nachhaltigkeit aus einer konzernübergreifenden und ganzheitlichen Perspektive, basierend auf den Sustainable Development Goals. Er leistet damit einen Beitrag zur Transparenz in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung des Konzerns und zur Sichtbarkeit der verschiedenen Aktivitäten.
Der aktuelle Bericht aus dem Jahr 2024 bezieht sich auf das Berichtsjahr 2022. Der erste ZBM-Nachhaltigkeitsbericht wurde im Jahr 2022 für das Berichtsjahr 2020 veröffentlicht.
Nachhaltigkeitsbericht 2022
2022-Bericht herunterladen
Nachhaltigkeitsbericht 2020
2020-Bericht herunterladen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die ZBM und ihre Beteiligungen sind sich ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Es werden daher die Menschenrechte und die Belange der Umwelt sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in den Wertschöpfungs- und Lieferketten geachtet und dies auch von unseren Lieferanten erwartet.
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Der ZBM-Konzern kommt den Anforderungen des LkSG nach. Einzelheiten dazu werden in der Grundsatzerklärung beschrieben.
Grundsatzerklärung
Grundsatzerklärung herunterladen
Um sicherzustellen, dass das LkSG im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten eingehalten wird, ist ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden. Das Beschwerdeverfahren gilt für die ZBM sowie für die Gesellschaften im ZBM-Konzern, auf die ein bestimmender Einfluss im Sinne des LkSG ausgeübt wird.
Auf das digitale Beschwerdeverfahren AdvoSupply zur Meldung von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Verstößen nach dem LkSG kann über den folgenden Link zugegriffen werden. Die Beschwerdestelle nach LkSG ist nicht zuständig für allgemeine Beschwerden und Kundenanliegen. Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular der ZBM oder die Kontaktformulare auf den Internetseiten der Beteiligungen.